Arbeitsrecht
Ein neuer Arbeitsvertrag, Kündigung, Teilzeitarbeit oder auch das Arbeitszeugnis: Es gibt eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Vorschriften und Regelungen, die gleichermaßen den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber betreffen. Während es beim Arbeitnehmer unter Umständen um seine existentielle Grundlage geht, stehen bei der Geschäftsführung die unternehmerischen Vorteile im Vordergrund. Daher ist in beiden Fällen eine frühzeitige Beratung und Gestaltung arbeitsrechtlicher Themen seitens des Rechtsanwaltes gefragt, um eventuellen Problemen oder Streitigkeiten vorzubeugen. Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, sind wir selbstverständlich ebenfalls für Sie da, wenn es um die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen geht.
Auch begleiten wir Sie bei Unternehmensnachfolgen und Betriebsübergängen aus arbeitsrechtlicher Sicht. Verkauf, Umstrukturierung oder im Erbfall: Zahlreiche Themen wie Aufhebungsverträge, Sozialpläne oder Geltung bzw. Ablösung von tariflichen Verträgen gehören zu unserem täglichen Geschäft.
Ob Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Aufgabenstellung für uns haben – wir beraten Angestellte, Geschäftsführer und Unternehmen bei:
- Kündigung
- Arbeitsverträgen
- Arbeitszeugnissen
- Teilzeitarbeit
- Mutterschutz und Elternzeit
- Lohnklagen
- Restrukturierungen und Betriebsschließungen
- Betriebsübergängen
- Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
- Antidiskriminierung
- Konfliktmanagement