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Erbrecht

Wer denkt schon gerne an den Tod – ob an den eigenen oder den eines nahestehenden Menschen. Aber auch ein Todesfall lässt viel Spielraum für Streitigkeiten, wenn es keine klaren Regelungen in Testament und Erbverträgen gibt. Zudem hält der Staat schnell die Hände auf, und hier sollte nur das bezahlt werden, was wirklich erforderlich ist.

Sie möchten ein Testament aufsetzen, um Ihren Nachlass ordentlich zu regeln? Sie können dies entweder eigenhändig oder über einen Notar realisieren. Gerne beraten wir Sie über die inhaltlichen und formellen Erfordernisse und setzen es gemeinsam mit Ihnen inklusive einer optimalen Erbrechtsgestaltung auf.

Sie haben einen Todesfall in der Familie und wissen nicht, wie und wann Sie Entscheidungen rund um das Erbe treffen müssen? Auch hier sind wir für Sie da, wenn es um Fragen rund um einen Erbvertrag, den Pflichtteil, die gesetzliche Erbfolge oder gar die Ausschlagung der Erbschaft geht.

Erbrecht Kanzlei Rechtsanwalt Haiger

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf! Selbstverständlich vertreten wir Sie auch außergerichtlich oder gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Unsere Tätigkeiten umfassen:

  • Vermögensgestaltung und -übertragung (Schenkung)
  • Notarieller Erbvertrag
  • Handschriftliches Testament
  • Geltendmachung des Pflichtteils
  • Erbschaftsausschlagung
  • Erbenhaftung
  • Nachlasspflegschaft oder -verwaltung
  • Beratung zur gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge