Gewerblicher Rechtsschutz
Der Gewerbliche Rechtsschutz umfasst vor allem das Markenrecht, das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Designrecht und das Wettbewerbsrecht. Über das Markenrecht werden in erster Linie die Namen, aber auch Farbe oder Form von Produkten geschützt, während das Patent- und Gebrauchsmusterrecht sich um den Schutz technologischer Erfindungen kümmert, wie z. B. den Bremsassistenten beim Kraftfahrzeug. Zu guter Letzt will das Wettbewerbsrecht verhindern, dass Unternehmen durch unlautere Handlungen einen Wettbewerbsvorteil erlangen.
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt des Gewerblichen Rechtsschutzes recherchieren wir bestehende Schutzrechte und melden für Sie deutsche wie europäische Marken, Designs und Geschmacksmuster an. Darüber hinaus gehen wir auch gegen die Verletzung Ihrer Schutzrechte bei Produktfälschungen und Nachahmungen konsequent vor. Um Sie bereits im Vorfeld davor zu schützen, sind wir ebenfalls für Sie da, wenn es um den Aufbau eines maßgeschneiderten Schutzrechtportfolios geht.
Sie selbst haben eine Abmahnung erhalten? Selbstverständlich überprüfen wir für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind und vertreten Sie vor den Markenämtern und Gerichten.
Gewerblicher Rechtsschutz ist angesichts der Globalisierung in hohem Maße international – so fordern sowohl die Schutzrechte von deutschen Mandaten im Ausland als auch der Schutz ausländischer Firmen auf dem deutschen Markt ein hohes Maß an Know-how, welches wir gerne für Ihre spezifischen Belange zur Verfügung stellen.
Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite bei
- Recherchen hinsichtlich bestehender Schutzrechte
- Aufbau und dem Schutz Ihrer Patentanmeldung
- Anmeldung von Marken, Designs bzw. europäische Geschmacksmuster
- Überprüfung von Werbung
- Abwehr von Abmahnungen