Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst Regelungen, welche im wesentlichen Kaufleute betreffen. Welchen Firmenname darf ich für mein neues Unternehmen wählen? Wie kann er geschützt werden? Muss oder darf ich veranlassen mein Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen? Fragen, zu denen Sie unsere Kanzlei jederzeit umfassend berät. Auch ist nicht jedem Unternehmer klar, dass für ihn ein Sonderprivatrecht gilt. Müssen beispielsweise Erklärungen von Privatpersonen stets schriftlich abgegeben werden, sind diese bei einem Kaufmann bereits bei mündlicher Vereinbarung wirksam. Dies kann schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, bei denen wir jederzeit eine für Sie effiziente Lösung finden.
Selbstverständlich sind wir auch für Sie da, wenn es um die Erstellung, Prüfung oder Beendigung von Verträgen im unternehmerischen Rechtsverkehr geht – ob Liefer- und Vertriebsverträge wie zum Beispiel Lizenz- oder Kooperations-Verträge bis hin zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Unsere Kanzlei berät und begleitet Handelsunternehmen, Geschäftsleitung und Aktionäre rund um:
- Gründung, Ausführung und Aufgabe der Geschäftstätigkeit
- Erstellung, Prüfung und Beendigung von Verträgen im unternehmerischen Rechtsverkehr – auch international
- Produkthaftungs- und Schadensrecht
- Einforderung und Abwehr von Provisions- und Ausgleichsansprüchen
- E-Commerce
- Geheimhaltungsvereinbarung